ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Augsburger Hundeschule. Inhaber Markus Ziegler, Schafweidstraße 25, 86179 Augsburg

I. Präambel:

Es ist die Liebe und Zuneigung zum Hund, die uns dazu gebracht hat, mit dem Hund als treuem Begleiter durchs Leben zu gehen. Dennoch treten oft in vielen unterschiedlichen Bereichen Probleme auf, die mit einer fundierten Ausbildung von Hund und Herrchen bzw. Hund und Frauchen gelöst werden können. Die Erfahrung im Umgang und der Ausbildung von “normalen” Hunden sowie “Problemhunden” hat gezeigt, dass eine gute Ausbildung nur in der Einheit von Hund und Hundehalter gelingt.

Die Erkenntnisse aus der Hundeausbildung müssen im Alltag angewandt werden: Das Ziel der AHS ist ein praktizierter Tierschutz, ein richtiger Umgang mit Hunden und die Umsetzung der Anforderungen an einen sicheren und damit ausgeglichenen Hundehalter.

Die AHS möchte in der Zusammenarbeit mit dem Kunden nach den individuellen Fähigkeiten des Hundes (entsprechend seiner Rasse, seinem Alter und seinem Geschlecht sowie seinen körperlichen Voraussetzungen) das Potential von Hund und Mensch fördern. Möglicherweise bestehende Fehlverhaltensmuster sollen erkannt und Strategien zur Vermeidung dieses Fehlverhaltens in Zusammenarbeit mit dem Kunden erarbeitet werden. Unser besonderes Augenmerk gilt der Leinenführigkeit, dem Sozialverhalten des Tieres, das Vermeiden/Beherrschen einer Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren in bestimmten Situationen.

II. Allgemeines zum Hundetraining:

1.      Die Augsburger Hundeschule bietet Einzelunterricht und Gruppenstunden an. Die Teilnahme und Durchführung der jeweiligen Stunden wird mit dem Hundetrainer abgestimmt.

2.      Darüber hinaus werden gelegentliche Seminare/Kurse angeboten.

3.      Die Unterrichtsstunde findet in Absprache mit dem Hundetrainer am vorher vereinbarten Treffpunkt oder auf dem von Seiten des Trainers bestimmten Unterrichtsort statt.

4.     Die Entscheidung zur Aufnahme in eine Gruppenstunde erfolgt widerruflich. Der Trainer ist berechtigt, auch nach Aufnahme in eine Gruppe, den weiteren Gruppenbesuch abzusagen oder Einzelstunden zu empfehlen oder eine andere Gruppe/Kurs zu bestimmen, wenn nach seiner Beurteilung durch das Verhalten des Hundes der Trainingsablauf gestört werden sollte

5.       Die jeweiligen Inhalte der Unterrichtsstunde bestimmt der Trainer in Absprache mit dem Kunden unter Berücksichtigung der mit dem Kunden besprochenen und im Aufnahmevertrag festgelegten Ziele.

6.       Die Inanspruchnahme eines Erstgespräches zur Beurteilung des Hundes sowie den Vorstellungen und Zielen ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Gruppentraining, Kursen oder Einzelstunden.

III. Voraussetzungen

Eine Teilnahme am Unterricht kann nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • Der Kunde versichert, dass der Hund behördlich angemeldet ist.
  • Sofern erforderlich, versichert der Kunde, im Besitz des (vorläufigen) Negativzeugnisses des angemeldeten Hundes zu sein.
  • Der Hund ist geimpft und besitzt den tierärztlich empfohlenen Impfschutz.
  • Es besteht eine Haftpflichtversicherung für den Hund.

Entsprechende Unterlagen über die Anmeldung/Negativzeugnis/ Impfzeugnis/ Haftpflichtversicherung werden auf Anfrage der Hundeschule Augsburg vorgelegt. Diese behält sich ausdrücklich vor, den Kunden vom Training auszuschließen, wenn der Aufforderung zur Vorlage nicht oder nicht vollständig nachgekommen wird.

IV. Durchführung des Trainings, Pflichten des Kunden, Haftung

1.       Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Hundebetreuung mit und ohne Trainingsinhalt in Einzel- und in Gruppenstunden den Kunden nicht von seiner Verantwortung als Hundeführer befreit. Das Freilaufen des Hundes oder der Hunde erfolgt stets in der eigenen Verantwortung des Kunden, auch wenn der Trainer ein Ableinen befürwortet oder anweist.

2.       Der Kunde wird den Sicherheitsanweisungen des Trainers z.B. hinsichtlich des Tragens eines Maulkorbes, Anleinen etc. nachkommen.

3.       Der Kunde versichert mit der Anmeldung, dass alle Informationen zu dem Hund mit der Anmeldung bekannt gegeben wurden (Aggressionen, Fehlverhalten, Fehlhaltungen, Krankheiten etc.).

4.      Über neu auftretende Erkrankungen oder die Läufigkeit einer Hündin ist vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Die Hundeschule ist berechtigt, kranke Hunde vom Training auszuschließen. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

5.      Die Hundeschule kann die Vorlage eines Attests durch den Tierarzt verlangen. Nach Genesung des Hundes kann die ausgefallene Stunde/Trainingseinheit nachgeholt werden, sofern ein entsprechendes Trainingsangebot besteht.

6.       Der Trainer ist berechtigt, den Hund z.B. bei auftretenden Erkrankungen oder auftretenden Aggressionen, Nichtverträglichkeit in der Gruppe, von einer Gruppe bzw. dem Training ganz auszuschließen und/oder das Tier einer anderen Gruppe zuzuteilen.

V. Leistungsumfang, Zahlungsbedingungen, Vergütungspflicht

1.       Die Trainingsstunde dauert 60 Minuten. Sie wird als Einzel- und auch als Gruppenstunden angeboten. Verspätungen des Kunden gehen zu seinen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Zur Unterrichtszeit gehören auch Beratungsgespräche.

2.       Sollte die Unterrichtsstunde für einen Hund nicht erbracht werden können, da z.B. aufgrund ansteckender Erkrankungen oder für den Fall, dass die notwendigen Nachweise zur Impfung, Negativzeugnis, Haftpflichtversicherung nicht vorgelegt wurden, so bleibt die Vergütungsverpflichtung weiterhin bestehen, sofern die Mitteilung nicht mehr als 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn getätigt wurde.

3.       Für Einzeltrainingsstunden gilt bei Absage durch den Kunden folgendes:

a)      Wird ein Einzeltraining mehr als 48 Stunden vor dem Termin abgesagt, dann wird dieser Termin storniert und zeitnah ein Ersatztermin vereinbart. Eine Erstattung erfolgt nicht.

b)      Für den Fall, dass der Termin für ein Einzeltraining bis 24 Stunden vor dem Termin abgesagt wird, ist die Hälfte des vereinbarten Stundenhonorars zu zahlen.

c)        Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (d.h. weniger als 24 Stunden vor dem Termin) werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt und als Unterrichtsstunde berechnet. Eine solche nicht gegebene Unterrichtsstunde wird nicht nachgeholt.

d)        Es bleibt dem Kunden unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

4.       Beim Erwerb von 3er, 6er, 10er Karten (oder dergleichen) gilt folgendes:

a)           Die Kartenblocks unterliegen der allgemeinen Verjährung von drei Jahren.

b)           Bei Trainingsabbruch von Seiten des Kunden werden nicht genommene Stunden nicht erstattet. Wenn von Seiten der Augsburger Hundeschule die Trainingsstunde bzw. Trainingseinheit abgebrochen wurde, werden die noch ausstehenden Stunden der jeweiligen gebuchten Trainingseinheiten erstattet. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben. Dies gilt ausdrücklich nicht, wenn der Abbruch des Trainings auf ein Verschulden des Tierhalters/Kunden zurückzuführen ist; z.B. wiederholte Nichtbeachtung von Anweisungen, nicht tierschutzgerechtes Verhalten etc…

Die Stunden können schriftlich oder fernmündlich abgesagt werden. Die Absage wird von der Hundeschule per Email oder SMS zur Gültigkeit der Absage bestätigt. Es gelten vorbenannte Fristen und Vergütungsansprüche.

5.       Bei der Anmeldung zu Seminaren, Workshops oder dergleichen gilt folgendes:

a)           Die Anmeldung erfolgt verbindlich. Bei Absagen durch den Kunden bis 14 Tage vor Seminar-/Workshopbeginn, wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 erstattet.

b)           Bei Absagen bis zu sieben Tagen vor Seminar-/Workshopbeginn werden 50 % der Seminar-/Workshopgebühr erstattet. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 an, die verrechnet werden kann.

c)           Bei Absagen von weniger als sieben Tagen vor Seminar-/Workshopbeginn erfolgt keine Erstattung der Seminar-/Workshopgebühr.

Gleiches gilt bei Abbruch des Seminar-/Workshops durch den Kunden sowie dann, wenn der Kunde durch den Trainer aufgrund eigenen Verschuldens (z.B. Nichtbefolgung von Anweisungen des Trainers, erhebliche Störung etc.) ausgeschlossen wird.

d)           Die Hundeschule behält sich ausdrücklich das Recht vor, Seminare-/Workshops aufgrund zu geringer Teilnahmeanmeldungen sowie aus anderen wichtigen Gründen (Krankheit, Wetter, Absage angemieteter Kursräume/Plätze etc.) abzusagen. Die bereits gezahlten Gebühren werden in diesem Falle in voller Höhe erstattet.

e)          Es bleibt dem Kunden unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

6.       Der Trainer behält sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wir der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt.

7.       Die Vergütung richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die unter der URL https://www.augsburger-hundeschule.com eingesehen werden kann. Preiserhöhungen behält sich die Augsburger Hundeschule ausdrücklich vor.

8.       Bei Anfahrten zu einer Trainingsstunde, werden die Fahrtkosten nach Strecke/Zeitaufwand berechnet. Die näheren Details sind unter der URL https://www.augsburger-hundeschule.com einzusehen oder können telefonisch vorab erfragt werden.

VI. Haftung und Haftungsbeschränkung

1.       Die Hundeschule Augsburg haftet auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nicht in Fällen leichter Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Einschränkung den Vertragszweck gefährdet.

2.       Eine hiernach bestehende Haftung für Fälle leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Darüber hinaus ist die Haftung für jeden einzelnen Schadensfall summenmäßig auf das Zweifache des Nettohonorarvolumens begrenzt.

3.       Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der Hundeschule Augsburg.

4.          Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und arglistiges Verhalten bleibt unberührt.

VII. Keine Garantieübernahme für Erfolg

Die Augsburger Hundeschule übernimmt keine Garantie, dass das Ausbildungsziel erreicht wird. Das Training richtet sich nach den vorliegenden Möglichkeiten und Voraussetzungen des Hundes (Alter, Rasse, Geschlecht, körperliche Gegebenheiten etc.) sowie den Voraussetzungen bei dem Kunden. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Training nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Trainingszeiten Erfolg haben kann. Hierauf hat der Trainer keinen Einfluss.

VIII. Nutzungs- und Urheberrechte

1.       Unterlagen der Augsburger Hundeschule, die dem Kunden zu Schulungszwecken ausgehändigt werden, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden- auch nicht auszugsweise.

2.       Beim Training gefertigte Bild- und Videoaufnahmen dürfen auf Veranstaltungen sowie zu Schulungszwecken gezeigt werden. Der Kunde stimmt diesem ausdrücklich zu. Er kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich gegenüber der Augsburger Hundeschule widerrufen.

3.         Bild- und Videoaufnahmen des Kunden darf dieser nur in Absprache mit der Augsburger Hundeschule anfertigen und nur nach ausdrücklicher Genehmigung für den privaten Gebrauch nutzen.

IX. Salvatorische Klausel

1.       Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Nur im Übrigen und nur soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist, werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

2.       Es findet deutsches Recht Anwendung.

3.       Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Aufnahmevertrages, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren.

Augsburg, Stand Mai 2019